LANDSCHAFTSVERBAND
WESTFALEN-LIPPE
Das GUTE tun
...für die Menschen
in Westfalen-Lippe.
Sie möchten bei einer Institution
arbeiten, die Gutes bewirkt –
für die Kultur und das soziale
Miteinander in der Gesellschaft?
Dann passen Sie zu uns!
Wir vom LWL freuen uns auf Sie!

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.

Wir suchen Sie zum frühestmöglichen Eintrittstermin als

wissenschaftliche:n Referent:in (w/m/d)

EG 14 TVöD VKA

für unsere LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Wir bieten eine bis zum 31.12.2026 befristete Teilzeitstelle (19,5 Stunden/Woche).
Bitte bewerben Sie sich unter Angabe der Kenn-Nr. 7189 bis zum 05.01.2025.

Wir suchen Sie zum frühestmöglichen Eintrittstermin als

wissenschaftliche:n Referent:in (w/m/d)

EG 14 TVöD VKA

für unsere LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Wir bieten eine bis zum 31.12.2026 befristete Teilzeitstelle (19,5 Stunden/Woche).
Bitte bewerben Sie sich unter Angabe der Kenn-Nr. 7189 bis zum 05.01.2025.

DAS ERWARTEN WIR VON IHNEN

DAS ERWARTEN WIR VON IHNEN

  • ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master/ Magister/ Diplom (Ing.) (Universität)) der Stadtplanung/Städtebau, Raumordnung, Geographie oder Architektur mit Vertiefung oder Zusatzausbildung in Städtebau oder der Denkmalpflege
oder
  • ein anderes einschlägiges abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit Bezügen zu den genannten Aufgaben (z. B. Kunstgeschichte)
sowie
  • vertiefte Kenntnisse in Fragen der städtebaulichen Denkmalpflege (wünschenswert)
  • fundierte Kenntnisse des Raumordnungs-, Naturschutz-, Denkmalschutz- und Baugesetzes
  • ausgeprägte Methodenkenntnisse zur Stadt- und Ortserforschung sowie -entwicklung und Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
  • selbstsicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick, Kooperationsbereitschaft und Integrationsvermögen

IHRE AUFGABEN

Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen ist ein unabhängiges Fachamt und hat eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei allen Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

 Zu Ihren Aufgaben zählen:
  • Wahrnehmung der Interessen der Denkmalpflege bei Planungen öffentlicher Stellen als Träger öffentlicher Belange
  • fachliche Beratung und Erstellung von Stellungnahmen und Gutachten zu räumlichen Planungen 
  • Beratung der Unteren und Oberen Denkmalbehörden bei Angelegenheiten der städtebaulichen Denkmalpflege 
  • wissenschaftliche Behandlung von Fragen der Methodik und Praxis der Denkmalpflege 

UNSERE BENEFITS

Hinweis: Betriebsferien vom 23.12.2024 bis 01.01.2025
Ab dem 02.01.2025 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen eine erholsame Adventszeit, fröhliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

LWL-Haupt- und Personalabteilung, Alina Börtz

0251 591-4215

LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Dr. Dorothee Boesler
0251 591-4012

Bewerbungen von Frauen und geeigneten schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.

Weitere Infos: 
www.karriere.lwl.org
www.lwl-dlbw.de

Leben und Arbeiten - beim LWL harmonieren diese Welten miteinander. Erfahren Sie jetzt mehr über die Guten Gründe, die für uns sprechen.

IHRE AUFGABEN

IHRE AUFGABEN

Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen ist ein unabhängiges Fachamt und hat eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei allen Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

 Zu Ihren Aufgaben zählen:
  • Wahrnehmung der Interessen der Denkmalpflege bei Planungen öffentlicher Stellen als Träger öffentlicher Belange
  • fachliche Beratung und Erstellung von Stellungnahmen und Gutachten zu räumlichen Planungen 
  • Beratung der Unteren und Oberen Denkmalbehörden bei Angelegenheiten der städtebaulichen Denkmalpflege 
  • wissenschaftliche Behandlung von Fragen der Methodik und Praxis der Denkmalpflege 

UNSERE BENEFITS

Unser Angebot